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Führerscheinklassen

Klasse AM

Führerscheinklasse  AM

gültig für

zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.

Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Alter

ab 16 Jahren

Sonstiges

kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S.

 

Klasse A1

Führerscheinklasse A1

gültig für

Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter

ab 16 Jahren

Sonstiges

Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

 

Klasse A2

Führerscheinklasse A2

gültig für

Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.

Alter

ab 18 Jahren

Sonstiges

Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Klasse A

Führerscheinklasse A

gültig für

Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

Alter

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Sonstiges

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Klasse B

Führerscheinklasse  B

gültig für

alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Alter

ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstiges

Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".   

 

B96

Führerscheinklasse B96

gültig für

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Alter

ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstiges

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

 

BE

Führerscheinklasse BE

gültig für

die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.

Alter

ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz

Klasse B

Sonstiges

Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

 

 

Klasse C

Führerscheinklasse  C

gültig für

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter

21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Vorbesitz

Klasse B

Sonstiges

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. 

Einschluss

C1

 

Klasse CE

Führerscheinklasse  CE

gültig für

die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)

Alter

21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Vorbesitz

Klasse C

Sonstiges

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1  

Einschluss

BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 

Klasse C1

Führerscheinklasse  C1

gültig für

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter

18 Jahre

Vorbesitz

Klasse B

Sonstiges

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

 

Klasse C1E

Führerscheinklasse  C1E

gültig für

die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.

Alter

18 Jahre

Vorbesitz

Klasse C1

Sonstiges

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung "zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs".

Einschluss

BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1

 

 

Klasse D

Führerscheinklasse  D

gültig für

Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.

Alter

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation.

Vorbesitz

Klasse B

Sonstiges

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. 

Einschluss

D1

 

Klasse DE

Führerscheinklasse  DE

gültig für

die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.

Alter

18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindesalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation.

Vorbesitz

Klasse D

Sonstiges

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. 

Einschluss

Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1

 

Klasse D1

Führerscheinklasse  D1

gültig für

Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.

Alter

21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

Vorbesitz

Klasse B

Sonstiges

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

 

Klasse D1E

Führerscheinklasse  D1E

gültig für

die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.

Alter

21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung

Vorbesitz

Klasse D1

Sonstiges

Wegfall der Bestimmungen "zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen". Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss

BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1

 

 

T

Führerscheinklasse  T

gültig für

land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bbh. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt das bbH maximal 40 km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt ein bbh von maximal 40 km/h.

Alter

ab 16 Jahren

Sonstiges

Einschluss AM, L 

 

L

Führerscheinklasse L

gültig für

land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

Alter

ab 16 Jahren

Sonstiges

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Bild und Textquelle: Verlag Heinrich Vogel / www.fahren-lernen.de

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